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 Betreff des Beitrags: Probleme mit der Polizei
BeitragVerfasst: Di Okt 11, 2005 7:52 pm 
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Beiträge: 591
Hab da ma ne Frage an die Polizisten/Anwälte von euch ;) Hab vorigen Freitag bissl scheiße gebaut.

Ich fuhr an ner Baustelle vorbei und hab dort paar solche Absperrungen umgehaun ( Die so komisch blinken ). Genau genommen warns 3 Stück. Danach bin ich nen Stück weiter und hab so nen Umleitungsschild umgehaun.

30Sek später kam schon die Polizei. Als ich versuchte abzuhaun hat mich einer vom Rad gehaun. Und da ich mitm Rad vom Vater war hats mich gleich umgehaun. :( Nja, Rucksackkontrolle und ich durfte pusten ( 1.07Promille) Danach gings ins Krankenhaus, Blut abnehmen und dann durfte ich wieder heim fahrn.

Den Tag danach erfahr ich das jmd über ein Schild geflogen ist was auf der andern Straßenseite umgeschmissen wurde.Jedoch habe ich dieses nicht umgeworfen, was mein Kumpel bestätigen kann weil er hinter mir gefahren ist. Nun hab ich Angst das die Polizei zu dem entstanden "Schaden" auch noch ne Körperverletzung ( Geprellter Arm ) und nen Sachschaden ( Fahrrad soll wohl etwas komisch ausgesehn haben) anhängt.

Nun meine Frage was droht mir an Strafe ? Einmal nur den Schilderschaden und einmal mit dieser Sturzscheiße. ( Die dort drüber geflogen ist kenne ich und sie wird wahrscheinlich bei der Polizei sagen, dass sie niemanden erkannt/ gesehn hat der das Schild umgehaun hat)

Hat jemand ne Ahnung ? :(

thX fürs Zuhören!

mfg

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Mark Twain (amerik. Schriftsteller, 1835-1903)


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BeitragVerfasst: Di Okt 11, 2005 8:46 pm 

Registriert: So Feb 04, 2001 3:00 pm
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ich kann die leider nicht helfen aber...

mensch... Ihr macht Sachen.... *kopfschüttel*


nein, nicht das umwemsen... das erwischen lassen!!!!

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CU in wacken - rain or shine


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BeitragVerfasst: Mi Okt 12, 2005 9:01 am 

Registriert: Mo Mär 05, 2001 2:00 am
Beiträge: 5973
Tomacco hat geschrieben:
Den Tag danach erfahr ich das jmd über ein Schild geflogen ist was auf der andern Straßenseite umgeschmissen wurde.Jedoch habe ich dieses nicht umgeworfen, was mein Kumpel bestätigen kann weil er hinter mir gefahren ist. Nun hab ich Angst das die Polizei zu dem entstanden "Schaden" auch noch ne Körperverletzung ( Geprellter Arm ) und nen Sachschaden ( Fahrrad soll wohl etwas komisch ausgesehn haben) anhängt.

wenn ihr nix vertragt und schon nach zwei bier 1,07promille habt dann lasst die sauferei!

wenn dein kumpel glaubwürdig ist, dann solltest du zumindest für den sturz nicht belangt werden..
den rest darfst du bzw, deine eltern/vormund begleichen..

wie alt bist du? hast du schon eine fahrerlaubnis?
geh ich mal davon aus, dass minderjährigen ohne begleitung des vormundes keine blut abgezapft werden darf, dann könnte diese sache, wenn der falsche davon wind bekommt, böse nach hinten los gehen..
geldstrafe, entzug der fahrerlaubnis bzw. sperre bei der zuteilung einer fahrerlaubnis..

ich wünsche dir ehrlich gesagt kein glück, da ein solches verhalten menschen so schädigen kann, dass sie lebenslang unter einer solchen fahrlässigkeit leiden müssen..

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by webbi

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BeitragVerfasst: Mi Okt 12, 2005 9:38 am 
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Registriert: Di Feb 13, 2001 1:00 pm
Beiträge: 2503
War auch mein erster Gedanke: Blut abnehmen darf ich aber nur jemandem, der volljährig ist oder mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
Ansonsten kann man Dir im Nachhinein auch normal nicht ans Bein pinkeln wegen dem Schild, da die Polizisten die Aufgabe gehabt hätten (wäre es denn das besagte Schild gewesen), dieses wieder auf zu stellen.
ABER: Sonst selbe Meinung wie webbi, wer's nicht verträgt solls bleiben lassen. Fahre im Rettungsdienst und so Leute hab ich unheimlich gern ...

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cu
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BeitragVerfasst: Mi Okt 12, 2005 10:10 am 
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hiho...
Zitat:
Als ich versuchte abzuhaun hat mich einer vom Rad gehaun.

...er war mit dem fahrrad unterwegs, hat das auswirkungen auf einen führerschein?
helfen kann ich dir auch nicht :-) aber wenn meine vorredner schon ihre meinung sagen dann will ich sie auch loswerden :-)
das mit dem alkohol ist klar, wer trinkt nicht gern mal mehr als er verträgt aber ich hasse es wenn man seine aggressionen an toten gegenständen auslässt... in diesem sinne

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:: MfG Poppixx
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-=Opium fürs Volk, Poppixx für die Massen=-
...go and dig in your own dirt...


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BeitragVerfasst: Mi Okt 12, 2005 10:44 am 

Registriert: Mo Mär 05, 2001 2:00 am
Beiträge: 5973
Poppixx hat geschrieben:
hiho...

...er war mit dem fahrrad unterwegs, hat das auswirkungen auf einen führerschein?

selbstverständlich..
wer im öffentlichen strassenverkehr auffällig wird, und wenn es nur zu fuss ist, muss damit rechnen, dass ihm die fähigkeit zum führen eines fahrzeuges abgesprochen/entzogen wird.

so wie ich das gerade beobachte, scheint die rechtssprechung bzw. die die recht sprechen hier sehr hart durch zu greifen..
imho zurecht..

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BeitragVerfasst: Mi Okt 12, 2005 12:06 pm 
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Warn net 2Bier sondern 4. Und nen großer Schluck Prima Sprit ( 69,9% )

Bin 16Jahre alt und hab somit noch keinen Führerschein.

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BeitragVerfasst: Mi Okt 12, 2005 12:44 pm 
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Registriert: Di Mai 21, 2002 3:56 pm
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Wohnort: Graz
Seit wann seid ihr Deutschen denn so prüde gegenüber dem Alkohol? Wenn ihr mir weis machen wollt, dass ihr mit 16 nie besoffen gewesen seid, muss ich lachen.
Ich trinke selbst äußerst selten mehr, als ich sollte, aber mein Gott.. ein Ausrutscher ist erlaubt, solangs nicht wöchentlich ist. Fürs Randalieren hab ich aber auch absolut kein Verständnis.

Zu der Fahrradangelegenheit: Einem Freund von mir ist mal was ähnliches passiert, nur hat der nicht randaliert, sondern konnte einfach nicht mehr fahren. Und er hat dann auch noch den Fehler gemacht, bei der städtischen Polizeiwache vorbeizufahrn. Dummerweise sind genau zu dem Zeitpunkt 2 Gendarmen von der Streife zurückgekommen, die ihn dann blasen haben lassen. Er hatte damals 1,9 Promille intus. Das hat natürlich ziemliche Konsequenzen nach sich getragen. Er war damals 17 und war gerade dabei, seinen Schein zu machen. Er hat aber das mordsmäßige Glück im Unglück gehabt, dass die Strafe noch recht mild ausgefallen ist. Er hat den Schein zwar machen dürfen, aber die Geldbuße hat ihn finanziell ziemlich arg getroffen (soweit ich mich erinnern kann, wars ein 4stelliger Eurobetrag). Allerdings ist ihm kein Blut abgenommen worden. Wie das mit Minderjährigen aussieht, weiß ich nicht genau.
Wenn es ganz dumm kommt, kann es passieren, dass du den Schein erst 2 Jahre später machen darfst.


Für das Schild kannst du imho nicht belangt werden (Zumindest nicht wegen Körperverletzung, denn du hast ihn ja nicht direkt verletzt. Gottseidank leben wir in Europa und nicht in Amerika, wo von den Leuten nicht mehr vorausgesetzt werden kann, dass sie die Augen aufmachen, und man deshalb klagen kann).


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BeitragVerfasst: Mi Okt 12, 2005 1:06 pm 

Registriert: Mo Mär 05, 2001 2:00 am
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spec hat geschrieben:
Seit wann seid ihr Deutschen denn so prüde gegenüber dem Alkohol? Wenn ihr mir weis machen wollt, dass ihr mit

was bitte hat das eine mit dem anderen zu tun??

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BeitragVerfasst: Mi Okt 12, 2005 1:08 pm 
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Nichts... ist nur ein dummer Stereotyp (hab ich über das Bierwerbeverhalten auf deutschen Kanälen hergeleitet :hehe:


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BeitragVerfasst: Mi Okt 12, 2005 3:38 pm 
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Also, wer schreibt, die hätten dir ohne Eltern kein Blut nehmen dürfen, der hat keine Ahnung. Ab 14 bist du in Deutschland strafmündig. Deine Eltern können maximal mit zu deiner polizeilichen Vernehmung erscheinen.

Und ob dir der Richter später glaubt, dass da in der gleichen Nacht am gleichen Ort noch ein anderer randaliert hat, sei dahingestellt.

Wenn ich der Richter wäre, würde ich dir eine saftige Ladung Arbeitsstunden verpassen. Der Geschädigte hetzt dir dann wahrscheinlich noch seinen Anwalt auf den Hals, der die zivilrechtlichen Forderungen seines Mandanten durchsetzt.

Falls das ganze nämlich ohne Konsequenzen bliebe, wirfst du wahrscheinlich nächste Woche einen Gullydeckel von einer Autobahnbrücke und triffst hoffentlich nicht Shipower, der weiter oben soviel Geistreiches von sich gibt.

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BeitragVerfasst: Mi Okt 12, 2005 4:25 pm 
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Registriert: Di Mai 14, 2002 1:00 pm
Beiträge: 7064
Wohnort: Amsterdam
Ich finde es voll und ganz in Ordnung das JEDEM Verkehrsteilnehmer, der mit Alkohol unterwegs ist die Fahrerlaubnis entzogen wird etc. Wenn du Pech hast, darfst du dich auf Fuehrerhschein mit 21 + 4 Jahre Probezeit freuen. Ehrlich gesagt: Verdient! Wenn ich trinke fahre ich auf keinen Fall Auto oder Fahrrad.
So leid es mir tut, selber Schuld, hier gehoeren eh schaerfere Stragen bei Trunkenheit her!

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And man can be as big as he wants."
[INDENT]- John F Kennedy (1917-1963) - 10.06.63 [/INDENT]

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BeitragVerfasst: Mi Okt 12, 2005 6:49 pm 
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Registriert: Do Mär 08, 2001 2:00 am
Beiträge: 234
" hat geschrieben:
aber ich hasse es wenn man seine aggressionen an toten gegenständen auslässt

Soll man, wenn man aggressiv ist, Passanten verprügeln? Es gibt Menschen, die ab und zu mal Dampf ablassen müssen und ich denke da bieten sich tote Gegenstände besser an als Menschen/Tiere. Ich gehöre selbst nicht zu dieser Sorte Mensch, aber der Satz hört sich etwas unüberlegt an..


Sonst frage ich mich,was mit euch allen los ist?! Hier war anscheinend noch fast niemand betrunken und erst recht noch nie in alkoholisiertem Zustand scheisse gebaut. Seid ihr alle direkt mit Erfahrung und Vernunft auf die Welt gekommen??? Es soll nämlich Menschen geben, die diese erst im Laufe ihres Lebens erlangen!

@Tomacco: Ich glaube das mit den Schildern lassen wir in Zukunft, hast ja gesehen was dabei rauskommt ;). Ich hab auch etwas gegoogelt.. Bei einem Unfall (wenn man das randalieren als Unfall zählt) zählt selbst beim Fahrrad die 0,3 Promille-Grenze, d.h. dann Pech für dich, kommt aber auch sehr stark auf die Polizisten an. Aber alleine die Tatsache, dass sie dich blasen lassen, deutet an, dass die weitere Maßnahmen ergreifen.
Wegen dem der übers Schild gefallen is, würd ich mir auch keine Gedanken machen wegen der Strafe, siehe Post von G4ndtimo.

Ich wollt aber noch allgemein was zu Fahrrad und Alkohol loswerden. Ich bin selbst schon tausende Male besoffen mim Fahrrad gefahren (mitm Auto trink ich max. 1Bier und des dann anfangs!) und des öfteren auch Schlangenlinien. Viele Male natürlich auch von Weinfesten im Nachbardorf und ich bin auch schon ein paar Mal auf der Schnauze gelandet, weil ich zu besoffen war um gescheit zu fahren. Es kam auch schon vor, dass mich die Polizei angehalten hat und ich musste nie blasen und es hatte auch so keine Konsequenten. Allerdings hab ich auch noch nie dabei randaliert oder sonst einen Unfall gebaut, höchstens in der Gruppe aufm Heimweg gesungen.

Besoffen Rad zu fahren, finde ich vollkommen in Ordnung, solange man dabei nicht groß auffällt oder andere gefährdet! Ein Kumpel von mir wurde mal aufm Heimweg angehalten , durfte blasen, hatte 1,2 promill und prompt 2 Punkte! Lieber 5 betrunkene Radfahrer als ein betrunkener Autofahrer...

So, und jetzt zerreisst mich in der Luft..


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BeitragVerfasst: Mi Okt 12, 2005 7:33 pm 
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Ja klar lass ich den scheiß! Besoffen Rad fahrn is oki, so lange man noch fahrn kann und keinen gefährdet. Aber wennsch heim fahre dann fahr ich eh keine Hauptstraßen.Weils mir zu riskant is.Bullen, Autos etc.

Und später mitm Auto und Alk kannste vergessen fürht kein Weg hin.Auto passiert zu viel scheiße wennde gesoffen hast.

mfg

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BeitragVerfasst: Mi Okt 12, 2005 7:38 pm 
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Tomacco hat geschrieben:
Ja klar lass ich den scheiß! Besoffen Rad fahrn is oki, so lange man noch fahrn kann und keinen gefährdet. Aber wennsch heim fahre dann fahr ich eh keine Hauptstraßen.Weils mir zu riskant is.Bullen, Autos etc.

Und später mitm Auto und Alk kannste vergessen fürht kein Weg hin.Auto passiert zu viel scheiße wennde gesoffen hast.

mfg


Und das mit dem Blasen lassen, kannste auch anders sehen. Kollegen hamse am Freitag angehalten, hatte 1,24Promille drin.Hatte kein Licht am Rad.Die ham nur Ausweiß sehn wollen und das wars.Ham nix gesagt das noch was kommen wird.

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BeitragVerfasst: Do Okt 13, 2005 7:55 am 

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Loop hat geschrieben:
Wenn ich der Richter wäre, würde ich dir eine saftige Ladung Arbeitsstunden verpassen.
... und was machst du mit den Polizisten durch die ihre Pflicht nicht getan haben, da sie "die Gefahr" nicht beseitigt haben?


Außerden ist es rein verkehrsrechtlich kein großer Unterschied ob du mit dem Auto oder mit dem Rad den Verkehr durch Alkoholeinfluss gefährdest...
Im Prinzip darf man auch besoffen auch kein Fahrrad fahren... Es wird halt nur irgendwie "geduldet" sofern man sich nicht auffällig verhält.

@ Loop wie schön das du betrunken irgendwo gegen fahren gleich mit einem tätlichen Angriff gegen eine Person assoziierst... :respekt:

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BeitragVerfasst: Do Okt 13, 2005 12:15 pm 
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@Loop: Schoen, dass ich keine Ahnung habe ... nur muss ich Dir leider mitteillen, dass Blutentnahmen mitnichten irgendwas mit Strafmuendigkeit zu tun haben. Da geht es um einen Eingriff in die koerperliche Unversehrtheit und das ist unter 18 nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten erlaubt ... Aber ich hab ja keine Ahnung, ich mach sowas nur ...

Ach und an die Leute, die hier der Meinung sind, besoffen Fahrrad zu fahren waehre doch voellig ok ... Ihr glaubt also wirklich, dass Ihr in einem Zustand, in dem Ihr das Rad nicht mehr grade fahren koennt, noch entscheiden koennt, ob Ihr damit andere gefaehrdet???
Gibt schon unvernuenftige Menschen ...

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BeitragVerfasst: Do Okt 13, 2005 12:19 pm 

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aber gandtimo... immer! vernünftig sein ist auch langweilig ;)

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BeitragVerfasst: Do Okt 13, 2005 6:20 pm 
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Ich sage net das es völlig ok ist! Ich konnte aber noch grade fahren! Und wenn ich net mehr fahren kann, dann lauf ich auch heim ist mir aber erst einmal so gegangen.

mfg

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BeitragVerfasst: Do Okt 13, 2005 6:42 pm 
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@[g4ndtimo]: Die Strafprozessordnung, in welcher auch der körperliche Eingriff geregelt ist, gilt nur bei Beschuldigten ab 14 Jahren und somit nur bei strafmündigen Personen. Eine Unterscheidung zwischen Jugendlichen und Erwachsenen ist in dieser jedoch nicht gegeben. Somit kann die Polizei bei Jugendlichen die Personalien feststellen, Blut entnehmen, die Wohnung (Zimmer) durchsuchen ...und alles ohne Eltern. Der Einzige, der da vielleicht ein Wörtchen mitzureden hat, ist der zuständige Richter, vorausgesetzt er ist rechtzeitig erreichbar. Lediglich während der polizeilichen Vernehmung haben die Eltern grundsätzlich Anwesendheitsrecht.

Was machst du denn mit einem 17jährigen, der besoffen Auto gefahren ist und dessen Eltern einer Blutentnahme nicht zustimmen oder nicht aufzutreiben sind?

Etwas ist mir allerdings unklar, ist Tomacco nun volltrunken in die Absperrung reingeknallt oder hat er randaliert und wollte dann auf dem Fahrrad flüchten. Aber egal, beides wäre nicht in Ordnung.

Gruß Loop

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