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 Betreff des Beitrags: Minijob:Laufe meinem Geld hinterher!Was kann ich tun?
BeitragVerfasst: Do Sep 07, 2006 7:09 pm 
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Registriert: Mo Mär 05, 2001 2:00 am
Beiträge: 1289
Hier kennt sich doch sicher einer in rechtlichen Dingen ganz gut aus.
Nun würde ich gerne mal ne INfo von Euch haben, falls Ihr sie mit geben könnt.

Es geht darum, dass ich einen Minijob auf 400€ Basis habe, doch seit mehr als zwei Monaten kein Geld gesehen habe, obwohl es schon mehrmals versprochen wurde, bzw. mir gesagt wurde es sei überwiesen worden. Ergo, handelt es sich also diesbezüglich um eine Lüge meines Chefs.
Es stehen mittlerweile 550€ aus, für mich sehr viel Geld.
Nun möchte ich gerne wissen, ob ich dem Chef sagen kann, ich gebe ihm eine Woche Zeit und wenn er bis dahin nicht überweist, werde ich solange meiner Arbeit nicht nachgehen, bis dies geschehen ist. Ist die möglich, oder kann er mir fristlos kündigen? Da ich nicht rechtschutzversichert bin, lohnt es sich für mich nicht, einen Anwalt einzuschalten, kann ich mich an Arbeitsgericht wenden, oder meinen Chef mahnen mein Geld zu überweisen?

Wie würdet iher vorgehen?

Danke

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 Betreff des Beitrags: AW: Minijob:Laufe meinem Geld hinterher!Was kann ich tun?
BeitragVerfasst: Do Sep 07, 2006 7:37 pm 
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Registriert: Fr Jun 01, 2001 2:00 am
Beiträge: 2357
Wenn du zum Anwalt gehst und dein Chef anklagst, dann muss er im Falle des scheiterns die Kosten tragen.
Das ist das erste.
Hast du einen Vertrag unterschrieben, bzw. Zeugen, dass du dort seit dann und wann arbeitest? Nur dann hast du auch eine Chance. Hat er dir schon einen Penny überwieden?

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 Betreff des Beitrags: AW: Minijob:Laufe meinem Geld hinterher!Was kann ich tun?
BeitragVerfasst: Do Sep 07, 2006 7:39 pm 
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Registriert: Sa Mär 10, 2001 2:00 am
Beiträge: 809
Also ich würde dir raten mal zur Gewerkschaft zu gehen - auch wenn du noch nicht Mitglied bist können sie dir sicher sagen wie du dich jetzt richtig verhälst um dein Geld zu bekommen und deinen Job zu behalten.

Und falls es wirklich nicht ohne Anwalt geht wirst du dort auch gleich an "den richtigen" verwiesen.

Grüße
David

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 Betreff des Beitrags: AW: Minijob:Laufe meinem Geld hinterher!Was kann ich tun?
BeitragVerfasst: Do Sep 07, 2006 7:54 pm 
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Registriert: Mo Mär 05, 2001 2:00 am
Beiträge: 1289
Also ich arbeite dort seit etwa 6 Monaten und habe zunächst das Geld pünktlich erhalten. Doch nach etwa 2 Monaten kam das Geld nicht mehr pünktlich. Es ging auch ein Schreiben rum, nachdem die finanzielle Lage nicht so rosig sei, da man sich verkalkuliert habe. Jedoch sagte man mir, es sei wieder alles im Griff und alle hätten ihr Geld erhalten.
Klar habe ich einen Arbeitsvertrag unterzeichnet, jedoch bin ich nicht der einzige dem Geld nicht überwiesen wurde. Es gibt noch andere, demnach denke ich ist die Firma weiter in finanziellen Schwierigkeiten.

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 Betreff des Beitrags: AW: Minijob:Laufe meinem Geld hinterher!Was kann ich tun?
BeitragVerfasst: Fr Sep 08, 2006 3:55 pm 
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Registriert: Fr Jun 01, 2001 2:00 am
Beiträge: 2357
Naja, also wenn der Gute bald Insolvenz beantragt, siehst du auch keinen Pfennig mehr. Da ist das Gesetz auf seiner Seite. Nur wenn du siehst, dass es berg ab geht, sofort einen anderen Arbeitsplatz suchen. Groß was machen kannst du erst, wenn der Chef kohle hat, sie dir aber nicht überweißt. Dann ist er in jedem Falle dran.

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 Betreff des Beitrags: AW: Minijob:Laufe meinem Geld hinterher!Was kann ich tun?
BeitragVerfasst: Fr Sep 08, 2006 3:58 pm 
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Registriert: Mo Mär 05, 2001 2:00 am
Beiträge: 1289
Ich werde ihm nun noch bis nächste woche donnerstag zeit geben mir die kohle zu überweisen und dann werde ich am freitag von meinem zurückbehaltungsrecht gebrauch machen, das besagt, dass ich nicht arbeiten werde solange ich mein geld nicht habe. wenn das alles nichts nützt muss ich entweder mit dem arbeitsgericht drohen, oder mir einen anwalt suchen, obwohl das wohl dazu führt nur noch einen kleinen teil meines geldes zu sehen.

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 Betreff des Beitrags: AW: Minijob:Laufe meinem Geld hinterher!Was kann ich tun?
BeitragVerfasst: Fr Sep 08, 2006 8:14 pm 
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Soweit ich mich noch erinnern kann, ist die erste Instanz vorm Arbeitsgericht für Arbeitnehmer kostenfrei.

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