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 Betreff des Beitrags: Gewohnheitsrecht
BeitragVerfasst: Di Jun 12, 2007 5:39 pm 
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Registriert: Sa Aug 03, 2002 9:45 pm
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Hallo Leutz,

hab da mal ne rechtliche Frage.

Eine Nachbarin hat bis dato immer ihr Fahrrad und Ihren Roller auf dem Stellplatz ihrer Mutter gestellt. Diese hat jedoch das Haus verkauft und nun wohnen unten meine Schwiegereltern und ich darüber.
So, ihr Fahrrad und den Roller will Sie jedoch weiterhin nicht woanders abstellen, da Sie behauptet, dass ihr vor Ihrer Haustür bereits ein Fahrrad geklaut wurde und sie aus diesem Grund auf das Gewohnheitsrecht pocht.

Kann Sie damit durchkommen ? Schließlich haben wir die Garage und den Stellplatz gemietet, so dass es eigentlich unser Grundstück zur Miete ist.

Über Infos wäre ich dankbar.

Greetz GD

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 Betreff des Beitrags: AW: Gewohnheitsrecht
BeitragVerfasst: Di Jun 12, 2007 5:55 pm 
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Registriert: Di Feb 06, 2001 1:00 pm
Beiträge: 3038
Nö, kann sie nicht. Das Haus hat ihre Mutter ja verkauft.

Lollige Idee auf Gewohnheitsrecht zu pochen, wenn die Eigentumsverhältnisse sich geändert haben :)

Wie es der Name schon sagt: GEWOHNHEITsrecht. Bei neuen Eigentumsverhältnissen kann man logischerweise von keiner Gewohnheit reden.


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 Betreff des Beitrags: AW: Gewohnheitsrecht
BeitragVerfasst: Di Jun 12, 2007 6:54 pm 
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Registriert: So Nov 04, 2001 2:00 am
Beiträge: 505
Wohnort: Varel
Nein sie hat kein recht weiter Ihre Sachen da abzustellen. Wenn dashaus verkauft wurde muss diese Mieterin ein neues abkommen mit den neuen Mietern treffen und nicht darauf pochen das es so bleibt. Wo kommen wir den dahin *gg*

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 Betreff des Beitrags: AW: Gewohnheitsrecht
BeitragVerfasst: Di Jun 12, 2007 7:35 pm 
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Registriert: Do Apr 19, 2001 12:00 pm
Beiträge: 9497
naja, in österreich sieht die sache anders aus.
meine mutter hat ein anwesen in kitzbühel erworben, wo die nachbarn die garage als lager für ihren online-shop verwendet haben gegen naturalien.
als ich dann die sachen entfernen wollte für mein auto, kam die einstweilige wegen gewohnheitsrecht.

letztendlich ging die sache vor gericht und endete mit einem vergleich, supersache sowas, oder?

mfg knacki

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BeitragVerfasst: Di Jun 12, 2007 8:13 pm 
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Registriert: So Dez 16, 2001 2:00 am
Beiträge: 1319
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es ist dein besitz. also kannst du damit machen was du willst. mag sein das es nen gewohnheitsrecht ist (welches allerdings kein richtiges recht ist), dann derjenige damit beim alten besitzer ankommen, der das geduldet hat. du bekommst auf jeden fall bei jedem richter recht.

weitere infos zu "Gewohnheitsrecht" hier: WIKIPEDIA

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BeitragVerfasst: Di Jun 12, 2007 8:24 pm 
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Registriert: Do Apr 19, 2001 12:00 pm
Beiträge: 9497
naja, steht doch in deinem wiki nichts anderes drin, als es uns auch in A ergangen ist:

es wird dem gesetzten recht gleichgestellt, und ein richter muss entscheiden.
bei uns gings darum, dass die geklagt haben und die bisherigen naturalien in echte miete umwandeln wollten, nach fast 15 jahren wäre ihnen das zugestanden eventuell.
aber wer will dann schon durch mehrere instanzen gehen?
ergo gabs nen vergleich, der für uns teuer genug war *kotz*
mfg knacki

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BeitragVerfasst: Di Jun 12, 2007 8:52 pm 
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Registriert: Di Feb 06, 2001 1:00 pm
Beiträge: 3038
@Knacki

Also, Deinen Fall finde ich schon komisch, egal ob Ö oder D. Jegliches "Gewohnheitsrecht" - was, wie schon gesagt, sowieso ungeschriebenes "Gesetz" ist - erlischt mit dem Eigentumsübergang an einen Dritten.

Und was muss ich unter "Naturalien" verstehen? Free Popping? :D


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 Betreff des Beitrags: AW: Gewohnheitsrecht
BeitragVerfasst: Di Jun 12, 2007 9:58 pm 
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Registriert: So Nov 04, 2001 2:00 am
Beiträge: 505
Wohnort: Varel
SU2016 hat geschrieben:
@Knacki


Und was muss ich unter "Naturalien" verstehen? Free Popping? :D


Das wär doch mal was *gg*

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 Betreff des Beitrags: AW: Gewohnheitsrecht
BeitragVerfasst: Di Jun 12, 2007 11:09 pm 
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Registriert: Do Apr 19, 2001 12:00 pm
Beiträge: 9497
SU2016 hat geschrieben:
@Knacki

Also, Deinen Fall finde ich schon komisch, egal ob Ö oder D. Jegliches "Gewohnheitsrecht" - was, wie schon gesagt, sowieso ungeschriebenes "Gesetz" ist - erlischt mit dem Eigentumsübergang an einen Dritten.

Und was muss ich unter "Naturalien" verstehen? Free Popping? :D


hrhr....su und die phantasien ;-)

naja, die vorbesitzerin war über 70, seit 15 jahren witwe, ziemlich krank, und die sind ihr zur hand gegangen, also einkaufen, rasenmähen, alles mögliche halt, was der dame geholfen hat.
und das eben ziemlich lange, bis es rechtlich zur gewohnheit wurde.
in A sind bzw waren das damals 7 jahre oder so...

mfg knacki

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 Betreff des Beitrags: AW: Gewohnheitsrecht
BeitragVerfasst: Mi Jun 13, 2007 7:47 am 
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Registriert: Di Feb 06, 2001 1:00 pm
Beiträge: 3038
Also der zeitliche Rahmen könnte in D nicht so pauschal festgelegt werden. Wäre eher abhängig von der Einschätzung eines Richters und von der genutzten Sache.

ABER, was ich nicht verstehe: Deine Mutter ist weder gebrechlich, noch profitiert sie von irgendwelchen Hilfsdiensten, bzw. will das vielleicht gar nicht. Ist schon eine komische Sache...

Wann hat sie das Haus denn gekauft? Hat sie es versäumt, diesen Leuten zeitnah mitzuteilen, dass sie die Garage zu räumen haben und es erstmal stillweigend geduldet? Ansonsten ist das ja ein echter Schildbürgerstreich :(

Mähen die denn nun wenigstens den Rasen etc.?

@Stubsi
Bei "Bezahlung in Naturalien" denke ich immer an sowas, hab wohl zu viele Fime gesehen ;)


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 Betreff des Beitrags: AW: Gewohnheitsrecht
BeitragVerfasst: Mi Jun 13, 2007 7:58 am 
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Beiträge: 9497
sie wusste von der abmachung nichts, die besitzerin war kurz vorher gestorben. und als wir eingezogen sind, öffnet pötzlich jemand die garage....
naja, is eh schon geschichte, ich wollts nur weitergeben, dass es manchmal die seltsamsten geschichten gibt.
mfg knacki

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 Betreff des Beitrags: AW: Gewohnheitsrecht
BeitragVerfasst: Mi Jun 13, 2007 9:19 pm 
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Beiträge: 2122
grad umgezogen und jetz schon stunk? :D

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 Betreff des Beitrags: AW: Gewohnheitsrecht
BeitragVerfasst: Sa Jun 16, 2007 12:19 am 
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Wie gesagt, ich kann mir beim besten Willen ebenfalls nicht vorstellen, dass sie damit durchkommt, aber für das Nachbarschaftsverhältnis ist es nicht gerade super. Aber ich habe auch keien Lust, dass sie mit Ihrem Moped diesen ganzen Krach vor meinem Fenster macht. Vorallem hab ich nen 2 jährigen Sohn, wenn an dem Ding was kaputtgehen sollte oder das Ding auf den knallt....da hab ich ehrlich gesagt kein Bock drauf.

@ Mindstormer : kennst mich doch, wo ich bin, gibts immer Ärger :P

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