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 Betreff des Beitrags: AW: Androhung von rechtlichen Schritten nach Ebay Auktion
BeitragVerfasst: Mo Dez 18, 2006 11:33 pm 
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Registriert: Di Feb 06, 2001 1:00 pm
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olmart20 hat geschrieben:
Geht das klar, davon abgesehen, das das echt ne Frechheit ist?
Nur weil die kein Bock auf Versandkosten haben, ziehen die sonne Nummer ab?
Mann,Mann...Leute gibts


WO - verdammt nochmal - ist da eine Frechheit zu erkennen?

Ich habe den Heise-Artikel noch nicht gelesen, nur die Überschrift, aber mal ganz ehrlich: ist doch rechtlich mehr als klärchen, auch für Nicht-Juristen.

Wenn die in seiner Gegend wohnen, warum sollen die das Teil nicht abholen?

Oder hast Du was zu verbergen, olmart? :D

Lustig finde ich, wie man hier über 3 Seiten über eine juristisch glasklare Frage diskutieren kann. Ist ja besser als das Fernsehprogramm ;)


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 Betreff des Beitrags: AW: Androhung von rechtlichen Schritten nach Ebay Auktion
BeitragVerfasst: Di Dez 19, 2006 12:20 am 
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Registriert: Do Mär 08, 2001 2:00 am
Beiträge: 376
Naja... wenn ich den Artikel richtig interpretiere hat Olmart im Endeffekt trotzdem recht. In dem Artikel steht ja: "[...] wenn es vertraglich ausdrücklich ausgeschlossen wurde [...]". Wenn Olmart Selbstabholung wirklich und explizit (wie, ob und wo das bei eBay geht weiss ich nicht da ich noch nie selbst dort tätig war) ausgeschlossen hat und der Käufer trotzdem gekauft hat, ist es meines erachtens durchaus als Bestandteil des Kaufvertrages zu sehen.

Wie gesagt, so würde ich das interpretieren.

Wenn ich irgendwas bestelle wo dran steht "nicht zur Selbstabholung" dann kann ich das im nachhinein auch nicht verlagen. So sagt es mir jedenfalls mein (meist und überwigend) gesunder Menschenverstand. ;)

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 Betreff des Beitrags: AW: Androhung von rechtlichen Schritten nach Ebay Auktion
BeitragVerfasst: Di Dez 19, 2006 8:49 am 
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Beiträge: 3038
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil :D

Du hast natürlich völlig recht, hatte nur die Überschrift gelesen. Der dritte Satz ist klar und deutlich.

Trotzdem weiß ich nicht, was gegen das Abholen spricht. Im Gegenteil, erspart doch den Gang zur Post...


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 Betreff des Beitrags: AW: Androhung von rechtlichen Schritten nach Ebay Auktion
BeitragVerfasst: Di Dez 19, 2006 4:34 pm 
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Registriert: Do Mär 08, 2001 2:00 am
Beiträge: 376
Ja, du hast natürlich recht. An sich spricht nichts dagegen das es abgeholt wird. Aber man weiss ja nie was da dann für leute vor der tür stehen. Wenn man eh ein bischen vorsichtiger veranlagt ist oder bei (clichee) Frauen die allein Zuhause sind kann ich das schon verstehen. Abgesehen davon musst du dich dann erst mit dem Käufer auf n Datum und ne Uhrzeit einigen was im schriftverkehr ewig dauern kann. Bei Versand kannste sagen ich geh heut oder morgen und das irgendwann (wenn geöffnet ist). Das ist doch schon irgendwie unkomplizierter. Die Post muss ja nicht immer umbedingt nen Umweg bedeuten. Viele kommen ja auch nach/vor/wärend der Arbeit mal an einer vorbei.

Ich find: Jeder Verkäufer soll das so handhaben wie er es für richtig empfindet und so das er sich dabei wohl fühlt, solange da die Karten vorher offen auf dem Tisch liegen.

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 Betreff des Beitrags: AW: Androhung von rechtlichen Schritten nach Ebay Auktion
BeitragVerfasst: Di Dez 19, 2006 7:19 pm 
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Registriert: Di Feb 06, 2001 1:00 pm
Beiträge: 3038
Hehe, da hast Du aber alle Eventualitäten abgedeckt, Sokar, *respekt*

Ich bin sehr oft zuhause und Angst vor Leuten, die was Böeses wollen könnten, habe ich (leider) auch eher nicht, aber hast absolut recht.


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 Betreff des Beitrags: AW: Androhung von rechtlichen Schritten nach Ebay Auktion
BeitragVerfasst: Mi Dez 20, 2006 1:29 am 
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Registriert: Do Apr 19, 2001 12:00 pm
Beiträge: 9497
SU2016 hat geschrieben:
Hehe, da hast Du aber alle Eventualitäten abgedeckt, Sokar, *respekt*


du bist halt schon zulange aus deinem brotberuf draussen, gibs zu ;)

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 Betreff des Beitrags: AW: Androhung von rechtlichen Schritten nach Ebay Auktion
BeitragVerfasst: Mi Dez 20, 2006 2:07 am 
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Registriert: Sa Mai 11, 2002 1:53 pm
Beiträge: 979
http://www.onlinekosten.de/news/artikel/23816/0/eBay-Urteil:_Recht_auf_Selbstabholung
trifft hier zwar nicht 100% zu, da Selbstabholung ausgeschlossen wurde, trotzdem interessant

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schwupps


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